Sie wollen einen Antrag auf Leistungen der Kranken- oder Pflegeversicherung stellen?
Ihnen wurde eine Leistung z.B. der Pflegegrad oder das Hilfsmittel bereits abgelehnt?
Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.
Sie brauchen sich nach Auftragserteilung um nichts mehr zu kümmern!
Die gesamte Kommunikation mit den zuständigen Behörden, den Ärzten
und den Kranken- und Pflegekassen wird vollständig übernommen.
Dienstleistungen können durch Auftrag in Anspruch genommen werden:
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Feststellung der Notwendigkeit von freiheitsentziehenden
Maßnahmen gemäß §1906 BGB und § 1631b BGB -
Feststellung von Pflegefehlern, fahrlässigen Handelns
und/oder Unterlassens -
Abrechnungsprüfungen ( Klärung Leistungs-&
Abrechnungsbetrug an Kostenträgern)